Wenn es um die Selbstständigkeit geht, stehen verschiedene Optionen zur Auswahl, wie du tätig werden kannst oder musst. Es gibt klare Vorgaben, wann eine freiberufliche Tätigkeit möglich ist und wann ein Gewerbe angemeldet werden muss. Erfahre hier alles Wichtige zu diesem Thema
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit zu kennen, da es spezielle Regelungen für freie Berufe gibt. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Zudem fallen als Freiberufler nur Einkommenssteuer und unter bestimmten Umsätzen Umsatzsteuer an, während die Gewerbesteuer für dich als Freiberufler keine Rolle spielt im Gegensatz zu Gewerbetreibenden. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies spätestens vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.
Aufgrund der speziellen Regelungen für Freiberufler solltest du von Anfang an abklären, ob du mit deinem Business freiberuflich oder gewerblich tätig bist. Am besten klärst du dies mit deinem zuständigen Finanzamt. Dabei geht es nicht um eine förmliche Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um die Einstufung im steuerrechtlichen Sinn. Diese Einstufung ist unverbindlich und wird vom Finanzamt erteilt. Für eine verbindliche Festlegung müssen sehr hohe Anforderungen erfüllt werden.
Bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich eingestuft werden können oder ob ein Gewerbe angemeldet werden muss. Hierbei kann die Anhörung eines Sachverständigen im Zweifelsfall hilfreich sein. Eine solche Begutachtung wird beispielsweise vom Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW) durchgeführt.
Die persönliche Arbeitsleistung ist ein wesentliches Merkmal zur Abgrenzung einer freiberuflichen Tätigkeit von einer gewerblichen Tätigkeit.
Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend handelst, führt auch die Mitwirkung vorgebildeter Arbeitskräfte nicht dazu, dass du ein Gewerbe anmelden musst. Dies gilt erst recht, wenn diese Arbeitskräfte ebenfalls freiberuflich tätig sind. Die eigenverantwortliche und leitende Tätigkeit darf sich nicht nur auf einen Teilbereich deiner Tätigkeit erstrecken, sondern muss die gesamte Tätigkeit umfassen. Du bist leitend tätig, wenn du nicht nur die Durchführung der Arbeit, sondern auch die Grundzüge der Organisation festlegst. Zudem gehört dazu, dass du grundsätzliche Fragen überwachst und Entscheidungen nach festgelegten Grundzügen triffst. Du bist leitend tätig, wenn du die volle Verantwortung für jeden einzelnen Auftrag trägst.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Hierzu kannst du deinen Steuerberater, deinen Rechtsanwalt oder das IFB, also das Institut für Freie Berufe Nürnberg, konsultieren.
Hinweis: Die freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und ist daher nicht damit gleichzusetzen.
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